Gesundes Zitrus-Vermehrungsmaterial zur Vermeidung der Einschleppung grenzüberschreitender Schädlinge/Krankheitserreger (BIOFRUITNET Practice Abstract)
Gemäß den EU-Vorschriften ist zertifiziertes biologisches Zitrusvermehrungsmaterial vorgeschrieben. Einige interessante Zitrussorten sind jedoch nicht verfügbar, und die Landwirte sind auf Pflanzenmaterial mit unbekanntem Gesundheitsstatus angewiesen, wodurch die Einführung verheerender grenzüberschreitender Schädlinge/Krankheitserreger, z. B. Huanglongbing (HLB) und Citrus Black Spot (CBS) (Bilder 1 und 2), möglich wird.
Lösung
Exotische Schädlinge und Krankheitsausbrüche werden meist erst erkannt, wenn sie sich bereits etabliert haben, z. B. die Orange Stachelweiße Fliege (Bild 3). Eine Eindämmung ist fast unmöglich, und vorbeugende Maßnahmen wie die Verwendung „gesunder“ Zitruspflanzen und wirksame Quarantänemaßnahmen sind die einzige wirksame Strategie zur Bekämpfung.
Beschreibung
Die Verwendung von „gesundem“ Pflanzenmaterial und effizienten Quarantänemaßnahmen ist ökonomisch und ökologisch effizienter als die Beseitigung neu eingeführter Schädlinge/Krankheiten.
Praktische Empfehlung
Die Verwendung von „gesundem“ Pflanzenmaterial und effizienten Quarantänemaßnahmen ist ökonomisch und ökologisch effizienter als die Beseitigung neu eingeführter Schädlinge/Krankheiten.
• Die Auswahl von Baumschulpflanzen ist der erste Schritt hin zu einer nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Produktion.
• Die Verwendung von gesundem Zitrusvermehrungsmaterial ist die einzige wirksame Strategie, um die Einschleppung verheerender Schädlinge/Krankheitserreger wie der kürzlich in Italien, Kroatien und Griechenland eingeführten Orangen-Weißen Fliege oder der Wolllaus Delottococcus aberiae in Spanien zu verhindern, die den Zitrusanbau im Mittelmeerraum ernsthaft bedrohen.
• Wenn das zertifizierte Zitrusvermehrungsmaterial im spezifischen EU-Regulierungskontext der ökologischen Pflanzenmaterialproduktion nicht verfügbar ist, können die Landwirte im Rahmen der Umstellungsphase auf das konventionelle zertifizierte Vermehrungsmaterial zurückgreifen.
• Das Zitrusvermehrungsmaterial darf nur dann in die EU-Länder eingeführt werden, wenn es von einem Pflanzengesundheitszeugnis begleitet ist, das die Konformität mit der EU-Gesetzgebung bestätigt.
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