Laut der LIVESEED-Umfrage zur Verwendung von Bio-Saatgut (LIVESEED-Broschüre „The State of Organic Seed in Europe“) verlässt sich der ökologische Landbau immer noch auf hofeigenes Saatgut (FSS), um Bio-Saatgut für die nächste Aussaat zu erhalten.
Die Regeln für FSS sind jedoch nicht immer klar. Dürfen Landwirte ihr eigenes Saatgut vermehren? Für welche Kulturen? Tun
sie müssen Lizenzgebühren für FSS zahlen?
Lösung
Farm Saved Seed (FSS) wird durch die Ratsverordnung Nr. 2100/94 (Art. 14 und 15) und Verordnung 1768/95 der Kommission hinsichtlich der Definition der „Landwirte-Ausnahme“ (siehe Abb. 1). In der Praxis dürfen Landwirte sparen und
geschützte Sorten nur bestimmter Arten wieder aussäen, aber dann müssen sie die sogenannte "angemessene Vergütung" zahlen, die auf individueller Basis oder aus einem Vertrag zwischen Bauern- und Rechteinhaberorganisationen abgeleitet werden kann.
Beschreibung
Praktische Empfehlungen
Wenn Sie Ihre eigenen Samen nachsäen, beachten Sie bitte Folgendes:
• Erhaltungssorten, Landrassen, historische Sorten und heterogenes Material sind gemeinfrei, daher sind keine Lizenzgebühren fällig;
• Nicht alle modernen Sorten, die im gemeinsamen Sortenkatalog der EU aufgeführt sind, sind durch Züchterrechte (Züchterrechte) geschützt, bitte informieren Sie sich in der CPVO-Datenbank;
• Landwirte können ebenso wie Züchter geschützte Sorten für die landwirtschaftliche Züchtung verwenden;
• Wenn Sie ein kleiner landwirtschaftlicher Betrieb sind, gemäß Art. 7 Reg. 1768/95 sind Sie von der Zahlung der Lizenzgebühren befreit (siehe Abbildung).
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