Immer mehr Landwirte und Gärtner (einschließlich Hobbygärtner) suchen nach lokalen Sorten oder Kultivaren mit einem höheren Grad an innersortenspezifischer Vielfalt als die normalerweise auf dem Markt erhältlichen (deutliche einheitliche und stabile Sorten).
Lösung
Die EU-Richtlinie 98/95 aus dem Jahr 1998 führte eine neue Kategorie von Pflanzenvermehrungsmaterial ein: Erhaltungssorten
(CV). Dies geschah, um den Saatgutmarkt zu erweitern, historische Sorten einzubeziehen und die genetische
Vielfalt zu erhöhen. Im Jahr 2008 wurden die Regeln für die Vermarktung von Erhaltungssorten definiert:
a) Richtlinie 62/2008/EG über Feldfruchtarten
b) Richtlinie 145/2009/EG über Gemüsearten, unterteilt in Erhaltungssorten und Sorten ohne
eigenen Wert
c) Richtlinie 60/2010/EG über Futterpflanzen
CVs gibt es nur für jene Arten, für die eine Registrierung im Gemeinsamen Europäischen Katalog obligatorisch ist. Es ist daher nicht möglich, CVs für Einkorn (Triticum monococcum) zu haben, da das Saatgut dieser Art ohne Registrierung in einer Sortenliste vermarktet werden kann. CVs werden in einem eigenen Abschnitt der Nationalen Sortenliste registriert.
Beschreibung
Praktische Empfehlungen
• In Italien gibt es: 42 Sorten von Gemüse, 16 Gemüsesorten ohne intrinsischen Wert und 80 Sorten von Feldfruchtarten;
• Sie finden Sorten in den Katalogen der Saatgutunternehmen;
• Sorten sind gemeinfrei: Es gelten keine Sortenschutzrechte (PBR) und Landwirte können ihr eigenes Saatgut aufbewahren;
• Sorten können aufgrund ihrer agronomischen Merkmale und ihrer weniger homogenen Genetik eine Ressource für die ökologische Landwirtschaft darstellen.
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